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Schufa Eintrag löschen

Schufa Eintrag löschen

Wann muss der Schufa Eintrag gelöscht werden?

Die Daten in Ihren Schufa Einträgen müssen nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Hierbei kommt es auf die Art der Einträge an, so werden die Einträge über Absichten (zum Beispiel zur Eröffnung eines neuen Girokontos) nach spätestens 12 Monaten gelöscht, abrufbar sind diese Daten sogar nur 10 Tage.

Kredite dagegen bleiben noch 3 volle Kalenderjahre in Ihrem Schufa Eintrag gespeichert, nachdem Sie bereits die letzte Rate bezahlt haben und ohne das es ungewöhnliche Vorkommnisse gab.

Bürgschaften werden sofort gelöscht, nachdem die gesamte Schuld beglichen wurde (volle Rückzahlung). Alle Besonderheiten, also die nicht vertragsmäßige Abwicklung von Geschäften, werden 3 volle Jahre nach Abzahlung der Forderung gelöscht.

Alle Girokonten oder Kreditkartenkonten dagegen werden bereits mit der Auflösung des Kontos aus Ihrem Schufa Eintrag gelöscht.

Alle anderen Einträge, wie zum Beispiel auch Konten bei einem Handelsunternehmen oder Daten aus dem Schuldverzeichnisses der Amtsgerichte (Eidesstattliche Erklärung) werden nach 3 vollen Kalenderjahren aus Ihrem Schufa Eintrag gelöscht.

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Obwohl die Löschung dieser Daten fest geregelt ist, sollten Sie diese Löschung hin und wieder durch eine Selbstauskunft bei der Schufa kontrollieren, da schon des Öfteren veraltete Daten in einem Schufa Eintrag entdeckt wurden.

 

Kann ich den Schufa Eintrag löschen lassen?

Falls Sie durch eine Selbstauskunft falsche Daten in Ihrem Schufa Eintrag entdeckt haben, können Sie diese Daten löschen lassen.

Verbraucherschützer haben bei vielen Prüfungen falsche oder veraltete Daten in Schufa Einträgen gefunden, so dass Sie aufjedenfall einmal selbst überprüfen sollten, ob bei Ihnen alles korrekt ist.

Falls Sie einen oder mehrere falsche oder veraltete Angaben gefunden haben, müssen Sie selbst aktiv werden, sich an die Schufa Zentrale wenden und nach den Paragraphen 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung des Schufa Eintrages, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten verlangen.

Oftmals ist es sinnvoll ebenfalls den Vertragspartner der Schufa (die Bank oder den Telekommunikationsanbieter) zu kontaktieren, der für die falschen Daten verantwortlich ist, das dieser durch einen Widerruf die Löschung beschleunigen kann bzw. dies sogar nötig ist.

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